Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geht ins dritte Jahr. Die Berichte und Bilder aus der Ukraine sind in vielen Fällen verstörend: Getötete Zivilisten zwischen verwüsteten Häusern, Massengräber am Rand von Dörfern, Berichte von Folteropfern und entführten ukrainischen Kindern. Die Regierung in Kiew, aber auch internationale Beobachter, sprechen von Kriegsverbrechen, begangen von der russischen Armee. Ermittlungen laufen. Gegen Russlands Präsident Wladimir Putin wurde im März 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag sogar wegen der Entführung ukrainischer Kinder ein Haftbefehl erlassen. Doch wie können die Täter zur Rechenschaft gezogen werden? Anna Sigrist hat sich auf die Spurensuche begeben. Im Studio spricht Moderatorin Claudia Davies mit dem Völkerrechtler Professor Claus Kreß von der Universität Köln und mit Oberstaatsanwalt Claus Hoffmann, der die Ukraine zu Kriegsverbrechen berät und selbst viel in den Kriegsgebieten unterwegs ist. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Beweise müssen für Kriegsverbrechen vorgelegt werden? Was ist nötig, um Russland oder auch Russlands Präsident Wladimir Putin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anklagen zu können? Hat eine Anklage überhaupt Aussicht auf Erfolg?